Ein Widerruf der Lebensversicherung war bislang nur aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich. Seit Anfang dieses Jahres besteht die Widerrufsrechtsreform. Somit ist der Widerruf von Lebensversicherungen auch dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht hinreichend, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, über sein Widerrufsrecht informiert und hingewiesen wurden.
Widerruf günstiger als eine Kündigung
Falls die Lebensversicherung einem nicht rentabel genug erscheint und diese kurz vor der Kündigung steht, sollte über einen Widerruf nachgedacht werden. Denn der Widerruf einer Lebensversicherung ist deutlich profitabler als eine Kündigung und zahlt sich aus, denn es gibt fast alle Beiträge nebst Zinsen zurück. Die Begründung liegt in der Abführung der Kapitalertragssteuer von den Versicherungsgesellschaften, dem Solidaritätszuschlags und des Versicherungsschutzes. Somit ist die komplette Auszahlung aller Leistungen nicht möglich, weshalb der Widerruf einer Kündigung vorzuziehen ist. Auch wenn es nur einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückgibt.
Ist die Lebensversicherung bereits gekündigt, ist auch ein nachträglicher Widerruf möglich. Rückwirkend können Lebensversicherungen, die zwischen 1997 und 2004 gemäß dem Policenmodell abgeschlossen wurden, auch nach einer Kündigung noch widerrufen werden. Es empfiehlt sich jedoch einen Anwalt zu konsultieren, da durch seine Arbeit ein rechtswirksamer Widerruf zum Erfolg für den Versicherungsnehmer wird. Die Widerrufsbelehrung sollte u.a. auf ihre Fehlerhaftigkeit geprüft werden.