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Stichtag 30.11. – Kfz-Versicherung wechseln!

Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist muss die Kfz-Haftpflichtversicherung spätestens zum 30. November gekündigt werden, wenn man den Anbieter zum Jahresende wechseln möchte. Eine rechtswirksame Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt immer schriftlich. In dieser Kündigung sollte die Versicherungsnummer, das amtliches Kennzeichen und der Fahrzeugtyp und -marke enthalten sein. Für die Kündigung empfiehlt sich am besten das Einschreiben.

Sparen durch vergleichen

Die Monate Oktober und November sind in der Branche die Hauptzeit des Kundenabwerbens und des Preiskampfes. Jedes Jahr kommt es unter den Versicherungen, während des sog. Abwerbegeschäfts, im November und Dezember zu einen Preiskampf. Die meisten Gründe für einen Wechsel des Anbieters sind Beitragserhöhungen der bisherigen Kfz-Versicherung oder günstigere Konditionen bei einem anderen Versicherer. Es lohnt sich enorm, mit Hilfe eines Online-Vergleiches auf Vergleichsportalen, die Preise der Autoversicherungen zu vergleichen. Es reicht dazu der Kfz-Schein, der Führerschein, die Beitragsrechnungen und der aktuelle Kilometerstand des neu zu versichernden Kfz. Es empfiehlt es sich, das Leistungsspektrum der potenziellen Kfz-Police genau zu vergleichen und nicht nur den Preis im Auge zu haben.

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